Dienstag, 21. Mai 2013   
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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Lizenzbestimmungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • 1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Zöllner Network GmbH
    (Segment: Vertrieb / Software & Dienstleistungen)

    Diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle in dieser Online Site aufgeführten Produkte, Lieferungen und Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen seitens der Zöllner Network GmbH nicht ausdrücklich widersprochen wird. Für den Fall, dass der Kunde die nachfolgenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen nicht gelten lassen will, hat er dies vorher schriftlich der Zöllner Network GmbH anzuzeigen.

  • 2. Widerrufsrecht
    Der Kunde ist an seine Erklärung nicht mehr gebunden, wenn sie binnen einer Frist von 1 Monat nach Eingang der ersten Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und in Textform oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes an Zöllner Network GmbH, Windthorststrasse 36, 51067 Köln. Das Widerrufsrecht besteht NICHT bei Lieferung von Software per Email, Internetdownlaod oder per Installation die nicht versiegelt werden kann.

  • 3. Zahlungsbedingungen und Preise
    Alle Rechnungen der Zöllner Network GmbH sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum als Vorkasse zahlbar. Maßgebend ist das Datum des Einganges der Zahlung bei der Zöllner Network GmbH. Die Zustellung der Rechnung erfolgt per Email, auf Wunsch auch per Briefpost. Im Verzugsfalle ist die Zöllner Network GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten. Alle Preise verstehen sich inclusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer.

  • 4. Lieferung und Versand
    Alle Angebote sind freibleibend. Lieferung erfolgt nur gegen Vorkasse per Emailversand, kurzfristig nach Zahlungseingang. Verlangt der Käufer nach Auftragserteilung Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages oder treten sonstige Umstände ein, die der Zöllner Network GmbH eine Einhaltung des Liefertermins unmöglich machen, obwohl die Zöllner Network GmbH diese Umstände nicht zu vertreten hat, so verschiebt sich der Liefertermin um einen angemessenen Zeitraum. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware beim Eintreffen sofort zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich der Zöllner Network GmbH zu melden. Gleiches gilt für verdeckte Schäden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager der Firma Zöllner Network GmbH verlässt.

  • 5. Eigentumsvorbehalt
    Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Zöllner Network GmbH aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden in Haupt- und Nebensache Eigentum der Zöllner Network GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt der Zöllner Network GmbH stehenden Sachen ordnungsgemäß zu versichern (d. h. Diebstahl-, Feuer-, Wasser- und Schwachstromversicherung) und der Zöllner Network GmbH auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen. Im Schadensfall gilt der Versicherungsanspruch des Kunden als an die Zöllner Network GmbH abgetreten. Der Kunde ist zur Verfügung über die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen nicht befugt. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen hat der Kunde die Zöllner Network GmbH unverzüglich schriftlich zu unterrichten und hat Dritte auf den Eigentumsvorbehalt der Zöllner Network GmbH unverzüglich in geeigneter Form hinzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde dennoch die Liefergegenstände veräußert und die Zöllner Network GmbH dieses genehmigen sollte, tritt der Kunde der Zöllner Network GmbH bereits mit Vertragsabschluss alle Ansprüche gegen seine Abnehmer ab. Der Kunde ist verpflichtet, der Zöllner Network GmbH alle zur Geltendmachung dieser Rechte erforderlichen Informationen herauszugeben und die erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu erbringen.

  • 6. Haftungsbeschränkung
    Zöllner Network GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Zöllner Network GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzuges oder der Unmöglichkeit vorliegt. Im Fall einer Haftung aus leichter Fahrlässigkeit wird diese Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vorhersehbar bzw. typisch sind. Eine Haftung für das Fehlen garantierter Eigenschaften, wegen Arglist, für Personenschäden, Rechtsmängel nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Bundesdatenschutzgesetz bleibt unberührt. Im Falle einer Inanspruchnahme der Zöllner Network GmbH aus Gewährleistung oder Haftung ist ein Mitverschulden des Kunden angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren und sonstige Phänomene, die einzelne Daten oder einen gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

  • 7. Gewährleistung
    Zöllner Network GmbH gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Zöllner Network GmbH und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate und beginnt mit dem Tag der Lieferung. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Mängeln, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse oder Bedienungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung der Zöllner Network GmbH Geräte, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht erschwert wird. Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde der Zöllner Network GmbH eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt der Zöllner Network GmbH mit, welche Art der Nacherfüllung – Verbesserung der gelieferten oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Sache – er wünscht. Zöllner Network GmbH ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten für sie durchgeführt werden kann und wenn die andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. Zöllner Network GmbH kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für ihn durchführbar ist. Zur Durchführung der Nacherfüllung stehen der Zöllner Network GmbH zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder mindern. Das Rücktritts- bzw. Minderungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden das Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu. Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen. Tritt ein Mangel auf, der Folge eines nicht korrekten oder nicht aktualisierten Treibers ist, so räumt der Kunde der Zöllner Network GmbH das Recht ein, einen funktionablen Treiber, binnen 10 Tagen ab Mitteilung an die Firma, nachzuliefern. Hat der Kunde die Zöllner Network GmbH wegen Gewährleistung in Anspruch genommen und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel die Zöllner Network GmbH nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme der Zöllner Network GmbH grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen der Zöllner Network GmbH entstandenen Aufwand zu ersetzen. Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.

  • 8. Zusätzliche Regeln für die Gewährleistung bei Software
    Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler schriftlich unverzüglich mitteilen. Zöllner Network GmbH gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung im begleitenden Schriftmaterial entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre. Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial/Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und/oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und/oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.

  • 9. Vertraulichkeit
    Zöllner Network GmbH und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen. Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Daten mit dem Vermerk ”Vertraulich" zu versehen

  • 10. Datenschutz
    Zöllner Network GmbH verarbeitet die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Kunden - nur soweit für Zwecke der Erfüllung dieses Vertrages erforderlich - (ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden). Für andere Zwecke (z. B. Beratung, Werbung, Marktforschung) nutzt Zöllner Network GmbH die Bestandsdaten nicht, eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht (ausgenommen gesetzliche Verpflichtungen). Die Kunden haben das Recht, jederzeit auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten bezüglich der über ihre Person gespeicherten personenbezogenen Daten. Die Auskunft ist auf Verlangen des Kunden auch elektronisch zu erteilen. Ferner hat der Kunde ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Zöllner Network GmbH gewährleistet jedoch mittels geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen, dass unbefugte Dritte weder Einsicht noch weiterreichenden Zugriff auf die "internen" Datenbestände haben.


  • 11. Beweisklausel und Beweislast
    Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei der Zöllner Network GmbH gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien. Beruft sich der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er der Zöllner Network GmbH unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Kunden und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Kunde die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.

  • 12. Schutzrechte und Quellcode
    Ohne ausdrückliche Genehmigung der Zöllner Network GmbH ist es dem Käufer nicht gestattet, die von der Zöllner Network GmbH erworbene Ware in Länder außerhalb der EG zu exportieren. Daneben hat der Käufer sämtliche einschlägige Exportbestimmungen, insbesondere diejenigen nach der Außenwirtschaftsverordnung, sowie gegebenenfalls Regelungen nach US-Recht zu beachten. Eine Herausgabe des Quellcodes bedarf einer expliziten schriftlichen Vereinbarung über Art und Umfang der Herausgabe sowie einer Zusatzvergütung.

  • 13. Sonstiges
    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt. Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Der Kunde kann seine Rechte aus einer Geschäftsbeziehung mit der Firma nur mit schriftlicher Einwilligung der Firma abtreten. Eine Aufrechnung gegenüber der Kaufpreisforderung ist dem Kunden nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Zöllner Network GmbH (Köln) in der Bundesrepublik Deutschland. Es gilt ausschließlich deutsches Recht
___________________________________________________________________
Köln, 01.April 2004
Zöllner Network GmbH
Hans Zöllner (Geschäftsführer)




Lizenzbestimmungen für Scripte
  • 1. Lizenzvergabe; Umfang der Lizenz und des Lizenzgegenstandes
    Der Lizenzgeber, Zöllner Network GmbH, ist Urheber & Inhaber aller Eigentumsrechte an Webmaster-Experte.de / Webmasterexperte.de - Scripten oder authoresierter Lizenzgeber und gewährt dem Lizenznehmer eine nicht ausschließliche und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung des ausführbaren Codes des Produktes für persönliche und geschäftliche Zwecke, unter 1 Internetadresse bzw. 1 Domainnamen. Für Sicherungszwecke ist 1 Kopie zulässig. Die Lizenz berechtigt den Lizenznehmer, ausgedruckte Dokumentationen, technischen Support sowie Onlineunterstützung im gewöhnlichen Umfang (kostenlos bis zu 4 Wochen nach Kaufdatum), Verbesserungen und Updates des Produkts zu erhalten.

  • 2. Einschränkungen
    Es ist dem Lizenznehmer untersagt,
    • Das Produkt oder die Dokumentation zu ändern oder abgeleitete Produkte daraus zu erstellen, einschließlich der Anpassung, Übersetzung und der Lokalisierung;
    • Den Quellcode des Produkts zu dekompilieren, in Einzelteile zu zerlegen oder auf eine andere Art zurückzuentwickeln, es sei denn, bestimmte Gesetze würden derartiges erlauben;
    • Das Produkt weiter zu vertreiben, zu belasten, zu verkaufen, zu verleihen, zu leasen, eine Unterlizenz dafür zu vergeben oder die Rechte auf andere Art zu übertragen;
    • Warenzeichen, Logis, Copyright-Vermerke oder andere Eigentumsvermerke, Hinweise, Symbole oder Kennzeichnungen des Produkts zu entfernen oder zu ändern;
    • · Ergebnisse von Marktuntersuchungen, die mit diesem Produkt durchgeführt wurden, ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Lizenzgebers Dritten mitzuteilen.

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    (1) Für die Nutzung des Lizenzprodukt gelten für den Lizenznehmer die Preise lt. aktueller Preisliste auf Webmaster-Experte.de/Webmasterexperte.de.
    (2) Je nach besonderem Wunsch des Lizenznehmers in Bezug auf die spezielle Form des das Produkt enthaltenden Datenträgers können Kosten für den Datenträger, dessen Verpackung sowie den Versand anfallen. Diese Kosten werden dem Lizenznehmer rechtzeitig mitgeteilt. Diese Kosten werden dem Lizenznehmer in Rechnung gestellt und sind mit Zugang der Rechnung / der Auftragbestätigung zur Zahlung fällig.

  • 4. Beginn, Laufzeit, Beendigung des Vertrages
    Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und beginnt mit der Auslieferung des Lizenzgegenstandes an den Lizenznehmer in Verbindung mit einer gültigen Rechnung der Fa. Zöllner Network GmbH. Bei jeder Vertragsverletztung erlischt das Nutzungsrecht des Lizenznehmer unverzüglich und ohne asudrückliche Kündigung. Im Beendigungszeitpunkt hat der Lizenznehmer sämtliche ihm vom Lizenzgeber überlassenen Gegenstände, insbesondere Unterlagen und Datenträger, auf eigene Kosten an diesen herauszugeben. Der Lizenzgeber kann bestimmen, dass der Lizenznehmer diese Gegenstände zu vernichten hat und hierüber eine schriftliche Erklärung abzugeben hat. Der Lizenznehmer ist weiter verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu vernichten und dem Lizenzgeber hierüber eine schriftliche Bestätigung zu erteilen.

  • 5. Eigentumsrechte
    Titel, Inhaberrechte und Rechte am geistigen Eigentum bleiben bei dem Lizenzgeber Zöllner Network GmbH. Der Lizenznehmer erkennt diese Inhaberrechte am geistigen Eigentum an und wird nichts unternehmen, um die Inhaberrechte hinsichtlich des Produkts zu gefährden, zu beschränken oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen. Der Lizenzgegenstand ist durch Urheberrechte, andere Gesetze für das geistige Eigentum und internationale Verträge geschützt. Der Titel und ähnliche Rechte an Inhalten, auf die durch das Produkt zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Inhaltsinhabers und werden durch Gesetz geschützt. Die im Rahmen dieser Vereinbarung gewährte Lizenz gibt dem Lizenznehmer keine Rechte im oder am Inhalt.

  • 6. Verwendung und Verfügbarkeit des offenen Quellcodes
    Falls Teile des Lizenzgegenstandes unter Verwendung offener Quellcodes erstellt wurden, deren Inhaberschaft dem Lizenzgeber oder Dritten zuzurechnen sind, stehen diese auf Anfrage zur Verfügung.

  • 7. Gewährleistungsausschluss
      • (1) Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung für absolute Fehlerfreiheit oder vollständige Tauglichkeit. Hiervon eingeschlossen sind Defektfreiheit, Virenfreiheit, unterbrechungsfreier Betrieb, handelsübliche Qualität, Eignung zu einem bestimmten Zweck usw.
      • (2) Sämtliche Risiken in Bezug auf Qualität und Leistungsfähigkeit des Produktes trägt der Lizenznehmer. Keinesfalls haften der Lizenzgeber, seine Erfüllungsgehilfen, seine Zulieferer, seine Verkäufer und Wiederverkäufer sowie die am Quellcode Beteiligten für die Kosten für Service und Reparatur.
      • (3) Der Lizenznehmer hat die Verpflichtung, den Lizenzgegenstand auf Gebrauchs- und Funktionstüchtigkeit für die vom Lizenznehmer beabsichtigte Verwendung zu prüfen.
      • (4) Die Verwendung des Lizenzgegenstandes kann nur dann erfolgen, wenn der Lizenznehmer den Gewährleistungsausschluss akzeptiert.
      • (5) Des Weiteren haften der Lizenzgeber sowie seine Zulieferer, Verkäufer usw. nicht für Schäden, die durch die Verwendung oder aufgrund falscher Verwendung des Lizenzgegenstandes entstandenen Schäden und Folgeschäden; Dies gilt insbesondere auch für Schäden durch Firmenwertverlust, Ausfall von Arbeitszeit, Computerfehler oder –ausfall, sonstige Schäden.

  • 8. Haftungsausschluss bei Aktivitäten mit hohem Risiko
    Der Lizenzgegenstand ist nicht fehlertolerant und nicht für die Verwendung oder den Weiterverkauf als Online-Steuergerät in risikoreichen Umgebungen, die auf einen fehlerfreien Betrieb angewiesen sind (z. B. nukleare Anlagen, Flugzeugkommunikations- und -navigationssysteme, lebenserhaltenden Systemen, Waffensystemen, Systemen der Flugsicherung usw.) entworfen, entwickelt oder konzipiert. Dementsprechend ist eine Haftung des Lizenzgebers und sämtlicher an dem Produkt Beteiligter aufgrund, Gewährleistung oder – auch nur implizierten - Garantien für die Verwendung bei Aktivitäten mit hohem Risiko aus. Auch dieser Haftungsausschluss ist zwingende Voraussetzung der Lizenzvergabe und wird vom Lizenznehmer daher akzeptiert.
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Köln, 01.April 2004
Zöllner Network GmbH
Hans Zöllner (Geschäftsführer)




     
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